Bei unverschuldetem Unfall und einer Schadenshöhe ab 1.000 € haben Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten und ein Gutachten erstellen zu lassen.
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Prüfung von Werkstattrechnungen und erbrachter Reparaturleistung, Kostenvoranschlägen, Versicherungs- und Sachverständigengutachten
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Fahrzeugbewertungen nach DAT/Schwacke-System, Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
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Erstellung von Beweissicherungsgutachten bei Unklarheiten und Streitigkeiten inklusive Dokumentation von Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit von Schäden, z.B. bei ungeklärter Schuldfrage oder Fahrerflucht.
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Wir prüfen den Gebrauchtwagen am Fahrzeugstandort und bewerten sicher den Zustand des Fahrzeuges.
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Kurzgutachten zur Zustandsfeststellung und Marktwertermittlung (z.B. zur Versicherungseinstufung)
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