Bei unverschuldetem Unfall und einer Schadenshöhe ab 1.000 € haben Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten und ein Gutachten erstellen zu lassen.
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Sie sind nicht der Unfallverursacher? Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung, denn Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.
Gerne können wir bei der Vermittlung eines Rechtsanwaltes helfen.
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Unser Schadengutachten gibt der Werkstatt Ihres Vertrauens den sach- und fachgerechten Reparaturweg vor.
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Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Dies wird im Gutachten benannt und beziffert.
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Im Totalschadenfall haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Der verbindliche Restwert wird im Gutachten festgelegt.
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