Bei unverschuldetem Unfall und einer Schadenshöhe ab 1.000 € haben Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten und ein Gutachten erstellen zu lassen.
⇒ Kontakt
Das Schadengutachten für Ihr Auto ist bei einem Haftpflichtschaden kostenlos bzw. wird von der Versicherung des Gegners übernommen. Als Sachverständiger sind wir ihr verlässlicher Partner.
⇒ Kontakt
Gerne können wir bei der Vermittlung eines Rechtsanwaltes helfen.
⇒ Kontakt
Unser Schadengutachten gibt der Werkstatt Ihres Vertrauens den sach- und fachgerechten Reparaturweg vor.
⇒ Kontakt
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Dies wird im Gutachten benannt und beziffert.
⇒ Kontakt
Im Totalschadenfall haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Der verbindliche Restwert wird im Gutachten festgelegt.
⇒ Kontakt